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1. Geschichte des Mittelalters - S. 79

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 15. Karl der Große. 79 Markgrafen übergeben, dem die Verteidigung der Grenzen gegen äußere Feinde oblag, weshalb er auch größere Rechte und mehr Macht besaß. Über die befestigten Plätze oder Burgen waren Burggrafen, über die kaiserlichen Pfalzen oder Paläste Psalzgrafen eingesetzt. Alljährlich zogen in Karls Auftrag zwei Sendgrafen, je ein geistlicher und ein weltlicher in jedem Sprengel, durch die einzelnen Landschaften des Reiches, welche die Beamten beaufsichtigten, Beschwerden entgegennahmen, die Rechte des Königs wahrnahmen und die Teile des Reiches in fester Verbindung mit ihm hielten. Auf den großen Reichsversammlungen im Mai und den kleineren im Herbste hatten sie Bericht über ihre Sendung abzustatten. Die Reichsversammlung bestand aus allen weltlichen und geistlichen Großen, den hohen Hofbeamten, den Bischöfen, Äbten, Grafen und dem königlichen Dienstgefolge. Sie versammelte sich meist in Verbindung mit der großen Herrschau des Maifeldes, um über Gesetze zu beraten. Außer dieser Versammlung bediente sich Karl bei der Gesetzgebung noch des Staatsrates, der nur aus den hohen Hofbeamten und den Großen des Reiches zusammengesetzt war. Die Beschlüsse dieser Versammlungen unterlagen der Genehmigung des Kaisers. Wurde diese erteilt, so waren sie zu Gesetzen erhoben und erhielten infolge ihrer Einteilung in Kapitel den Namen Kapitularien. Sie bildeten das erste Gesetzbuch der Deutschen. Daneben wurden die alten Rechtsgebräuche der Sachsen, Friesen und Langobarden ausgezeichnet und in Kraft belassen. Alle Fäden der Verwaltung und Gesetzgebung liefen in Karls Händen zusammen: er war der höchste Richter, er verfügte über alle Streitkräfte des Reiches, er entschied über Krieg und Frieden. Seine Befehle untersiegelte er mit seinem Degenknopf, auf welchem sein Namenszug eingegraben war. Bei der Ausfertigung eines Befehles an einen starrsinnigen Vasallen pflegte er wohl zu sagen: „Hier ist mein Befehl und hier das Schwert, das Gehorsam schaffen wird." Die bewaffnete Macht Karls bestand aus dem Heerbann und Dem Gefolge. Den Heerbann bildeten alle Freien, welche mindestens vier Hufen Landes besaßen, dann die von mehreren minder Begüterten gemeinschaftlich Ausgerüsteten und die Hintersassen der Freien. Die Geistlichkeit war vorn Kriegsdienst befreit. Das Gefolge bestand aus den Vasallen und ihren Dienstleuten und machte den eigentlichen Kriegerstand aus. Die häufigen Kriege verminderten die 3^hl der Freien, welche, des Kriegsdienstes müde, ihr Eigentum verkauften, um desselben überhoben zu werden, oder es an ange-

2. Geschichte des Mittelalters - S. 191

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 29. Das Mönchtum und die römische Kirche. 191 Kirche im Morgenlande zu retten, die Ketzer auszurotten und das Gebäude der römischen Kirche im Innern zu befestigen. Vieles ist ihm unter den schwierigsten Verhältnissen gelungen, und mancher Fürst beugte sich vor seinem Machtspruche. So mußte der spanische König Alfons Ix. seine gesetzwidrige Ehe mit seiner Nichte auflösen, Philipp August von Frankreich seine verstoßene Gemahlin Jngeborg wieder annehmen, Peter von Arragonien und Johann von England ihre Reiche für zinsbare Lehen des römischen Stuhles erklären. Kurz vor seinem Tode versammelte er noch einmal die Repräsentanten der ganzen Christenheit um sich. Es erschienen die Gesandten fast aller christlichen Könige, 800 Äbte, 412 Bischöfe, die Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel und die Abgeordneten der Patriarchen von Antiochien und Alexandrien. Alle seine Vorschläge über Glauben, Kirchenrecht und Kirchenzucht wurden genehmigt, ein allgemeiner Kreuzzug gegen die Ungläubigen im heiligen Lande und strenge Maßregeln gegen die Ketzerei beschlossen. Im folgenden Jahre(1216) überraschte den gewaltigen Mann der Tod auf einer Reise in der Stadt Perugia. Kirchliche Lehren und Einrichtungen. In den ersten Jahrhunderten des Mittelalters war das alte apostolische Christentum in Lehre, Verfassung und Gottesdienst vielfach weiter ausgebildet worden. Die schon seit Gregor I. kirchlich geltende Lehre vomfeg-f euer als einem Mittelzustande, in welchem die Seelen der Gläubigen ihre Sünden durch Läuterungen abbüßen müßten, führte allmählich zur Lehre vom Ablaß. Man legte der Kirche die Befugnis bei, kraft des Verdienstes Christi und der Heiligen die reinigenden Strafen des Fegfeuers in irdische Strafen zu verwandeln, von denen sie gegen gewisse, dem kirchlichen Gemeinwesen ersprießliche Leistungen freisprechen könne. Wenn die großen Kirchenlehrer dabei auch ausdrücklich hervorhoben, daß dieser Erlaß von den Qualen der Kirchenstrafen und des Fegfeuers nur dann möglich fei, wenn man die begangenen Sünden aufrichtig bereue und Besserung gelobe, so wurde diese Hauptsache doch von den gewöhnlichen Priestern häufig absichtlich verschwiegen oder übergangen. Bei der Unwissenheit vieler Priester wurde die Predigt in der Landessprache als etwas Unwesentliches beiseite geschoben und der Gottesdienst, welcher sich vorzugsweise auf das Meßopfer und den Altardienst beschränkte, in lateinischer Sprache abgehalten. Die Verehrung d er Heiligen, Reliquien und Bilder wurde immer entschiedener in den Gottesdienst hineingezogen und bildete mit der Verehrung der Mutter Jesu bald den Mittelpunkt kirchlicher Erbauung. Die Zahl der Sakramente

3. Geschichte des Mittelalters - S. 249

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 37, 3. Der Husitenkrieg. 249 bürg*) und Magdeburg, südlich bis Wien und Preßburg und brachten unermeßliche Beute heim. Der Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg führte ein mächtiges Kreuzheer gegen sie; allein schon die Kunde von der Annäherung der Husiten trieb es in die Flucht. Jetzt wurde unter Martins Nachfolger Eugen Iv. ein Konzil zu Basel (1431—1449) zusammenberufen, welches die in Konstanz unterlassene Reformation der Kirche durchführen sollte, und Sigismund trat mutig für die Abstellung der kirchlichen Mißbräuche ein. Als aber die zumeist aus niederen Geistlichen bestehende Versammlung die Geldbezüge, welche die päpstliche Regierung den einzelnen Landeskirchen auferlegte, verringern und die päpstlichen Übergriffe bei Besetzung der Bistümer und kirchlichen Pfründen beseitigen wollte, entzog der Papst den deutschen Geistlichen den Einfluß auf den Gang der Verhandlungen, er verlegte das Konzil nach Ferrara und später nach Florenz, wo es sich ohne Ergebnis auflöste. Aus Neigung zum Frieden hatte Sigismund auch die Husiten zur Teilnahme an dem Konzil zu Basel eingeladen und ihnen völlige Sicherheit und die Erlaubnis zur Abhaltung ihres Gottesdienstes in Basel zugesagt. 1432 erschienen vier Husttische Prediger und vier Gelehrte aus dem weltlichen Stande; auch Prokopius der Große kam mit 300 Rittern und zeigte den versammelten Herrn, daß er ein gelehrter Redner war. Allein man erreichte nichts. Doch kam im folgenden Jahre ein Vergleich zu stände, welcher der Ansicht der Kalixtiner entsprach. Die Taboriten und Waisen dagegen verwarfen denselben, wurden aber von den Kalixtinern, welche jetzt gemeinschaftliche Sache mit den Katholiken machten, geschlagen und verloren ihre beiden trefflichen Führer, Prokopius den Großen und den Kleinen. Die Reste der Husiten sammelte der tapfere Rohatz, Freiherr von Duba, und führte sie auf seine Burg Sion. Die Kalixtiner *) Der Bischof von Goch in Naumburg hatte in Konstanz für den Tod des Johannes Hns gestimmt. Darum belagerte Prokopius die Stadt und wollte sie vernichten. Auf den Rat des Schlossers Wilhelm Wolf zogen am 28. Juli 1432 sämtliche Kinder in Sterbekleidern, eine Citrone und einen grünen Zweig in der Hand, aus der Stadt und flehten den Husttischen Feldherrn um Gnade an. Dieser bewirtete die Kinder mit Kirschen, ließ die Felbmufik spielen und Hob am andern Tage die Belagerung aus. Zum Andenken an die Befreiung der Stadt Naumburg von Jammer und Elenb feiert biefelbe alljährlich noch das Kirschen- ober Husitensest, obgleich die ganze Belagerung von neuern Geschichtsforschern in Zweifel gezogen wird.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 258

1888 - Wiesbaden : Kunze
258 Vierte Periode des Mittelalters. Die zehn Kreise waren: 1) der östreichische (Ostreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol), 2) der bayrische (Bayern mit der Oberpfalz, Salzburg, Regensburg), 3) der schwäbische (Württemberg, Baden), 4) der fränkische (Ansbach, Baireuth), 5) der oberrheinische (Lothringen, Elsaß, Hessen), 6) der niederrheinische (die Kurpfalz und die Bistümer Mainz, Trier, Köln), 7) der westfälische (zwischen Maas und Weser), 8) der nieder sächsische (von der Weser bis Holstein und Mecklenburg), 9) der ober-sächsische (Sachsen, Brandenburg, Pommern), 10) der burgun-bische (die Niederlande und Franche Comte). Preußen fehlte, weil es in Abhängigkeit von Polen geraten war, Böhmen blieb als slawisches Land fern, die Schweiz verwarf das Reichskammergericht und versagte die Reichssteuer, um sich von dem deutschen Reiche völlig loszulösen, Italien konnte nicht mehr in Betracht gezogen werden. So war das deutsche Reich auf sich und seine besonderen Aufgaben beschränkt. Von der ehemaligen Kaisermacht war nur noch ein Schatten geblieben. Die Kreise umfaßten etwa drittehalbhundert Stände mit 500 Stimmen bei den Reichstagen. Da diese Stände ihre Gebiete als selbständiges Eigentum betrachteten, so bildete das Reich eine Art Staaten -bund mit einem Kaiser an der Spitze, der zugleich Beherrscher eines besonderen Reiches, feiner Habsburgischen Erbländer war. Wie der Kaiser in der Regierung und bei Auslegung neuer Reichssteuern an den Beirat der Reichsstände und die Beschlüsse der Reichstage gebunden war, so waren wiederum den Fürsten durch ihre Landstände, die nicht reichsfreien Adeligen, Geistlichen und Städte, Schranken gesetzt, welche für sich ebenfalls das Steuerbewilligungsrecht in Anspruch nahmen und in der Folge auf die Erlangung mancher Vorteile auf Kosten der Bauern Bedacht nahmen. Zum Schutze des Reiches führte Maximilian stehende Truppen, die Landsknechte oder Lanzknechte, wie sie nach ihren langen Spießen auch genannt wurden, ein und setzte erprobte Kriegsobersten über dieselben, welche sie für den Kriegsdienst auszubilden hatten. Zur Hebung des Verkehrs richtete er das Postwegen ein, dessen erste Linie Wien mit Brüssel verband, und übertrug den Grafen von Thurn und Taxis die erbliche Verwaltung derselben. Die geringen Erfolge der Regierung Maximilians nach außen find hauptsächlich daraus zurückzuführen, daß ihn die Fürsten nicht hinreichend mit Truppen unterstützten. Als er die Schweiz dem Reiche erhalten wollte, wurde er bei Dornach geschlagen und mußte im Frieden zu Basel 1499 seine Absicht aufgeben,
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